Rückblick auf die Februar-Session des Grossen Rates 2025
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hielt seine Februar-Session am Dienstag, 10. Februar und Mittwoch, 11. Februar 2025 ab. Aufgrund der noch geringen Anzahl an traktandierten Geschäften dauerte die Sitzung lediglich zwei Tage.

Wahl des Generalsekretärs/in – Nachfolge von Mireille Hayoz
Die Wahl des Nachfolgers von Generalsekretärin Mireille Hayoz, die nach 15 Jahren im Amt per 1. Juli 2025 in den Ruhestand tritt, gestaltete sich herausfordernd. Aufgrund der hohen Anzahl qualifizierter Kandidatinnen und Kandidaten wurde Herr Frédéric Oberson erst im fünften Wahlgang als neuer Generalsekretär gewählt.
Parlamentarische Aufträge und Motionen
Ergänzungsleistungen für Heimbewohnerinnen – Anpassung der persönlichen Auslagen an die Lebenskosten
Ein parlamentarischer Auftrag, eingereicht von 15 Mitgliedern des Grossen Rates, forderte eine Anpassung von Artikel 5 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Ziel war die Bestätigung des Indexierungsgrundsatzes und die Erhöhung der persönlichen Auslagen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner von derzeit 320 auf 395 Franken pro Monat.
Die Ergänzungsleistungen sind ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems. Sie sollen sicherstellen, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit Invalidität ihre minimalen Lebenskosten decken können. In Pflegeheimen steht den Bewohnenden ein bestimmter Betrag für persönliche Auslagen zur Verfügung, um eine angemessene Lebensqualität zu gewährleisten. Diese Ausgaben können unter anderem für Tageszeitungen, Internetanschluss, Versicherungen, Hobbys, Coiffeurbesuche oder Hygieneartikel verwendet werden.
Der aktuell im Kanton Freiburg festgelegte Betrag von 320 Franken wurde seit dem 1. Januar 1993 nicht angepasst. Ein Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass Freiburg im unteren Bereich liegt:
- Bern: 367 CHF
- Graubünden: 442 CHF
- Basel-Stadt: 385 CHF
- Nidwalden: 441 CHF
- Uri: 523 CHF
Wäre die Indexierung seit 1993 berücksichtigt worden, müsste der Betrag heute bei 395 Franken liegen. Im Kanton Freiburg leben derzeit 2’650 Personen in Heimen, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Eine Anpassung auf 395 Franken würde jährliche Mehrkosten von rund 2,39 Millionen Franken verursachen.
Der Grosse Rat stimmte mit 54 Ja- gegen 43 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen für den Antrag. Dennoch wurde das Mandat nicht angenommen, da es die erforderliche Mehrheit von 56 Stimmen (Absolutes Mehr) verfehlte.
Standesinitiative – Elternurlaub
Diese Motion forderte eine gesetzliche Erweiterung des Elternurlaubs auf kantonaler Ebene, obwohl das Thema derzeit auf nationaler Ebene in Bern behandelt wird. Die SVP-Fraktion vertrat die Ansicht, dass diese Frage nicht im kantonalen Gesetz geregelt werden sollte.
Der Grosse Rat lehnte die Motion knapp mit 52 Nein- gegen 48 Ja-Stimmen ab.
Zugang zu Zahnbehandlungen
Eine weitere Motion forderte einen besseren Zugang zu Zahnbehandlungen, was jedoch für den Kanton Freiburg jährliche Mehrkosten von rund 45 Millionen Franken bedeutet hätte. Die SVP-Fraktion sprach sich geschlossen gegen die Motion aus.
Der Grosse Rat wies den Vorstoss mit 61 Nein- gegen 35 Ja-Stimmen zurück.
Die Geschäfte und Wahlen können auch unter www.parlinfo.ch eingesehen werden.
Aktivitäten SVP Grossräte Sense
Achim und Bruno haben sich aktiv für die Erhöhung der Ergänzugsleistungen für Heimbewohner/innen als Mandatäre eingesetzt. Wie oben erwähnt, wurde das Absolute Mehr jedoch nicht erreicht und wurde abgelehnt.
Botschaft an Mitglieder der SVP Sense
Nach einem intensiven und spannenden Jahr als Grossratspräsident durfte ich, nach drei Jahren, wieder in die Gruppe zurückkehren. Ich freue mich darauf, gemeinsam wieder vermehrt mit meinen Kolleginnen und Kollegen aktiv zum Wohl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger beizutragen.