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Editorial

Ein weitsichtiger Entscheid des Ständerates

Die kleine Kammer ist ihrem Ruf als «Chambre de réflexion» einmal mehr gerecht geworden.

Eine Mehrheit des Ständerats hat sich dafür ausgesprochen, das EU-Vertragspaket Volk und Ständen vorzulegen. Das ist staatspolitisch richtig. Das Paket ist kein gewöhnlicher bilateraler Vertrag zwischen zwei ebenbürtigen Partnern. Die Schweiz verpflichtet sich, in zentralen Bereichen künftiges EU-Recht laufend zu übernehmen. Wie dieses Recht auszulegen ist, entscheidet im Streitfall der EU-Gerichtshof. Zudem greift das Paket tief in unsere föderalistische Ordnung ein. Das Stromabkommen und die Regeln zu staatlichen Beihilfen betreffen Bereiche, in denen heute die Kantone entscheiden. Das rührt an einen Grundsatz, der seit 1848 in Artikel 3 der Bundesverfassung steht: «Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist.» Beschränken kann sie also nur die Verfassung, und über diese entscheiden Volk und Stände. Wer über einen Staatsvertrag in die kantonale Souveränität eingreift, muss deshalb auch die Zustimmung der Kantone einholen. Nun ist der Nationalrat am Zug. Er sollte seiner Schwesterkammer folgen.

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