Mitglied weden
Vorstoss

Steuerreduktion auf Kapitalabfindungen – Kapitalleistungen aus Vorsorge (2. und 3. Säule)

Mit der vorliegenden Motion einer Steuerreduktion auf Kapitalabfindungen für natürliche Personen bei den Kapitalleistungen aus der Vorsorge laden wir den Staatsrat ein, dem Grossrat eine entsprechende Gesetzesanpassung vorzulegen. Dabei soll das Gesetz über die direkten Kantonssteuern (DStG; SGF 631.1) vom 06.06.2000 wie folgt angepasst werden:

Art. 39 Sonderfälle – Kapitalleistungen aus Vorsorge

Ziffer 2 Die Steuer beträgt:

  • a. 1 % für die ersten 50 000 Franken;
  • b. 2 % für die nächsten 50 000 Franken;
  • c. 3 % für die nächsten 50 000 Franken;
  • d. 4 % für die nächsten 50 000 Franken;
  • e. 5 % für die übrigen Beträge.

Ziffer 2bis Ein Abzug von 10 000 Franken wird gewährt auf den Kapitalleistungen, die an Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, ausgezahlt werden.

Ziffer 4 Alle Kapitalleistungen, deren Ausrichtung innerhalb eines gleichen Ziviljahres erfolgt, werden zusammengerechnet. Kapitalleistungen, die gesamthaft jährlich unter 10 000 Franken liegen, werden nicht besteuert.

In den kommenden Jahren werden geburtenstarke Jahrgänge in ihre wohlverdiente Pension treten. Viele von ihnen werden von ihrem während der Berufstätigkeit hart erarbeitetem Vorsorgekapital für anstehende Investitionen eine Teilauszahlung vornehmen. Dieses Investitionskapital wurde bereits einmal als Einkommen voll besteuert und nun sollte dieses Vorsorgekapital aus unserer Sicht eine merkliche Entlastung erfahren. Getätigte Investitionen werden den Konsum ankurbeln und insbesondere das Gewerbe unterstützen. Will der Kanton Freiburg steuerlich attraktiv sein, so kann er mit dieser Massnahme seine Rahmenbedingungen nur verbessern.

Ein interkantonaler Vergleich zeigt, dass der Kanton Freiburg bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge nicht gerade als Vorzeigebeispiel dient. Beträgt der Vorsorgebezug 50 000.- Franken rangiert er an 15. Stelle, bei 100 000 Franken im an 18. Stelleund bei 250 000 Franken und 500 000 Franken an zweitletzter oder 25. Stelle.

Diese im Vergleich zu den anderen Kantonen viel zu hohe Kapitalleistungssteuer muss korrigiert werden. Gemäss Staatsrechnung 2020 betrugen die Steuereinnahmen der Kapitalleistungen aus der Vorsorge 25.5 Millionen Franken. Mit der vorliegenden Motion würden sich die Steuereinnahmen reduzieren. Diese wären aufgrund der im Verlaufe der letzten Jahre äusserst positiven Rechnungsabschlüsse verkraftbar, zumal dank der geburtenstarken Jahrgängen diese Reduktion andererseits kompensiert wird.

Artikel teilen
über den Autor
SVP Grossrat (FR)
Kontakt
c/o Frédéric Neuhaus, Allmendstrasse 3, 1712 Tafers
Telefon
079 605 93 65
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:

Diese Seite teilen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden